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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Zueletzt bearbeitet am 01. November 2007

Die Firma AlfiMacro Systems GmbH (nachfolgend mit "AMS" oder "Firma" bezeichnet) erbringt verschiedenste Leistungen im Bereich der Informationstechnologie. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien im Bezug auf die Durchführung von Leistungen und Lieferungen.

1 Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Vertragsverhältnisse zwischen der Firma und deren Kunden. Die Firma behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ergänzen, zu revidieren oder abzuändern, mit Wirkung jeweils für das nächste Projekt und alle darauf folgenden Projekte. Allfällige Einwendungen kann der Kunde schriftlich innert 30 Tagen seit Veröffentlichung auf der Website vorbringen.

1.2 Abweichende schriftliche Vereinbarungen zwischen der Firma und dem Kunden, insbesondere in Verträgen und zugehörigen Anhängen, gehen den AGB vor. Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.

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2 Rechte und Pflichten der Firma

2.1 Die Firma ist verpflichtet, die Leistungen gemäss Vertrag zu erbringen. Ferner verpflichtet sich die Firma, eine kompetente Ansprechperson gegenüber dem Kunden zu bezeichnen. 2.2 Bestellungen eines Kunden gelten erst dann als angenommen, wenn sie von der der Firma schriftlich (Brief/E-Mail) bestätigt sind. Diese Auftragsbestätigung ist Grundlage für den Leistungsumfang. Einwendungen des Kunden sind spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Zugang der Bestätigung schriftlich mitzuteilen. Änderungen sind durch eine neue Auftragsbestätigung oder eine sonstige schriftliche Vereinbarung zu bestätigen.

2.3 Für den Datenschutz wird auf das Privacy Statement der Firma verwiesen. Dieses kann auf der Website der Firma eingesehen werden und wird in der Regel den Verträgen beigelegt. Mangels anderslautender Vereinbarung stellt es einen gültigen Bestandteil der Vertragsverhältnisse zwischen der Firma und ihren Kunden dar.

2.4 Die Firma haftet nicht fur leichte Fahrlässigkeit. Wandelung-, Minderungs-, Nachbesserungs- und Schadenersatzansprüche gegen die Firma sind ausgeschlossen, sofern die Mängel nicht auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln zurückzuführen sind. In allen Fällen von Mängeln hat die Firma das Recht, diese zuerst innert einer angemessenen Frist auf eigene Kosten zu beheben. Insbesondere übernimmt die Firma keine Haftung fur Schäden, welche durch Lieferverzögerungen bei ihren Unterlieferanten entstehen. Dies gilt fur alle Arten von Vertragsverhältnissen zwischen der Firma und dem Kunden.

2.5 Alle Ereignisse höherer oder übergeordneter technischer Gewalt (globale Internet-Störung) und dessen Folge befreien für die Dauer ihres Vorliegens von der Erfüllung der vertraglich übernommenen Leistungspflicht. Dies gilt ebenfalls für solche Umstände bei Lieferanten der Firma.

2.6 Leistungen der Firma ausserhalb der offiziellen Geschäftszeiten (Werktage, 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr) können gegen entsprechenden Zuschlag vereinbart werden.

2.7 Die Firma ist ermächtigt, zur Erfüllung der auftragsrechtlichen Verpflichtungen aus den Vertragsverhältnissen mit dem Kunden Unterbeauftragte einzusetzen. Sie haftet nur fur gehörige Auswahl und Instruktion der Unterbeauftragten (zum Mass der Haftung vgl. Ziffer 2.4 oben).

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3 Rechte und Pflichten des Kunden

3.1 Der Kunde hat das Recht, von der Firma jederzeit Rechenschaft über den Stand und Gang der Vertragserfüllung zu verlangen.

3.2 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Vertragsabwicklung mitzuwirken. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, eine kompetente Ansprechperson gegenüber der Firma zu bezeichnen und der Firma alle für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten notwendigen Unterlagen, Daten und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verweigert der Kunde die entsprechende Mitwirkung, so behält die Firma sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und alle bis zum Rücktritts- Zeitpunkt erbrachten Leistungen und Aufwendungen in Rechnung zu stellen.

3.3 Der Kunde verpflichtet sich, Ausnahmezustände und Fehlverhalten in den von der Firma gelieferten Anlagen und/oder der Software zu dokumentieren, die Firma uber diese Beobachtungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihr diese Daten zur Verfügung zu stellen.

3.4 Der Kunde verpflichtet sich, Schäden und Mehrkosten zu tragen, die durch die Verletzung seiner Mitwirkungspflicht entstanden sind. Insbesondere entstandene Mehrkosten wegen durch den Kunden verschuldeter Wartezeiten hat sich derselbe anzulasten. Dies gilt auch für vergebliche Aufwendungen wie z.B. Fahrten zu Kunden oder Terminvorbereitungen, wenn der Kunde die ungenügende Information über Terminabsagen, - verschiebungen oder ähnliches an die Firma zu vertreten hat.

3.5 Der Kunde verpflichtet sich, jegliche von der Firma vertragsgemäss angebotene Leistung unverzüglich entgegenzunehmen. Verweigert der Kunde in ungerechtfertigter Weise die Annahme der gehörig angebotenen Leistung der Firma oder die Vornahme der dem Kunden obliegenden Vorbereitungshandlung, namentlich das Bereitstellen von Passwörtern oder die Gewährung des Zutritts zu den für die Erfüllung nötigen Räumlichkeiten, so ist die Firma berechtigt, die geschuldeten Produkte und/oder Waren auf Gefahr und Kosten des Kunden bei der Firma oder bei einem Dritten zu lagern oder sich durch Hinterlegung von der Verbindlichkeit zu befreien. Ferner ist die Firma im Falle des Annahmeverzugs durch den Kunden oder der Nichtvornahme einer dem Kunden obliegenden Vorbereitungshandlung berechtigt, eine angemessen kurze Nachfrist zu setzen und nach unbenutztem Ablauf dieser Frist vom Vertrage zurückzutreten und Ersatz des ihr entstandenen Schadens zu verlangen.

3.6 Teillieferungen sind zulässig, wenn ihre Entgegennahme für den Kunden nicht mit unverhältnismässigen Aufwendungen verbunden ist und der Nutzen der Leistung nicht wesentlich eingeschränkt ist.

3.7 Der Kunde hat die von der Firma abgelieferten Arbeitsergebnisse und Produkte innert spätestens einem Monat seit der Ablieferung sorgfältig und fachmännisch zu prüfen, schriftlich zu genehmigen oder unter detaillierter Angabe allenfalls vorhandener Mängel schriftlich zu beanstanden. Unterbleibt eine entsprechende schriftliche Erklärung innerhalb der erwähnten Frist, gelten die Arbeitsergebnisse und Produkte als genehmigt.

3.8 Ein frühzeitiger Rücktritt des Kunden vor der Fertigstellung eines Projektes ist nur gegen volles Entgelt für das bisher Geleistete und gegen volle Schadloshaltung der Firma zulässig.

3.9 Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnungen der Firma gemass Kapitel 4. AGB, insbesondere innerhalb der Frist gemass Ziffer 4.7 AGB zu bezahlen.

3.10 Der Kunde wahrt die Sachen- und Immaterialgüterrechte der ihm im Zuge der Erbringung der vertraglichen Leistung durch die Firma oder eines Subunternehmens (Unterbeauftragte und Erfullungsgehilfen) überlassenen Sachen, insbesondere Software und Daten. Der Kunde haftet für jeglichen Schaden, den er durch schuldhafte Verletzung dieser Vorschrift verursacht.

3.11 Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, die Lizenzrechte der entsprechenden Inhaber zu wahren und die dem Kunden gelieferte Software ausschliesslich in dem im entsprechenden Lizenzvertrag aufgeführten Rahmen zu nutzen. Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für die Einhaltung der Anzahl erteilter Lizenzen. Wird der Kunde von der Firma auf fehlende oder mangelhafte Lizenzen aufmerksam gemacht, so ist er verpflichtet, unverzüglich entsprechende Abklärungen beim Inhaber der betreffenden Immaterialgüterrechte zu treffen und allfällige Lizenzverträge abzuschliessen oder aber auf die weitere Benützung der entsprechenden Produkte zu verzichten.

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4 Zahlungsbedingungen

4.1 Die im Vertrag vereinbarten Preise und Entschädigungen für Lieferungen und Dienstleistungen verstehen sich mangels anderslautender Vereinbarung exklusive aller gesetzlichen Steuern und Abgaben.

4.2 Die vertraglich vereinbarten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

4.3 Ist die vertraglich geschuldete Leistung nicht am Orte der Firma zu erbringen, so gilt die entsprechende Reisezeit als Arbeitszeit und wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Muss die Firma im Zuge der Vertragserfüllung dem Kunden Ware liefern und kann sie diese nicht im Rahmen einer Kundenvisite ohne unverhältnismässigen Aufwand mit sich führen, so hat der Kunde allfällige Transportkosten (Verpackung, Porto, etc.) zusätzlich zu tragen. Die Firma hat sich in diesem Falle für eine Transportvariante zu entscheiden, die möglichst zweckmässig und kostengünstig ist.

4.4 Dienstleistungen werden in der Regel monatlich abgerechnet und dem Kunden in Rechung gestellt.

4.5 Dienstleistungsabonnemente und Serviceabonnemente werden dem Kunden zu Beginn der vertraglichen Laufzeit in Rechnung gestellt.

4.6 Bei Projekten, deren gesamter Umfang (beinhaltet Warenwert, vertraglich vereinbarte Dienstleistungen, Lizenzgebühren und weitere Kosten gem. Vertrag) CHF 50’000.00 übersteigt, behält sich die Firma das Recht vor, 1/3 der Kosten für Hardware, Betriebssoftware und Applikationslizenzen bei Vertragsunterzeichnung und 2/3 dieser Kosten nach erfolgter Lieferung der Hardware und Betriebssoftware, respektive nach gehörigem Angebot dieser Leistung, gemäss Vertrag in Rechnung zu stellen. Ist bei Projekten im obgenannten Umfang vereinbart, dass die Geräte bei der Firma vorinstalliert werden, so behält sich die Firma das Recht vor, 1/3 der bezeichneten Kosten bei Vertragsschluss und 2/3 der bezeichneten Kosten bei erfolgter Lieferung zur Vorinstallation bei der Firma in Rechnung zu stellen.

4.7 Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel 30 Tage ab Erhalt der Rechnung durch den Kunden. Anderslautende schriftliche Vereinbarungen bleiben vorbehalten.

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5 Teilnichtigkeit I anwendbares Recht I Gerichtsstand

5.1 Ergänzungen oder Abänderungen der Verträge zwischen der Firma und dem Kunden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. SolIte eine Bestimmung in den Verträgen zwischen der Firma und dem Kunden unwirksam sein oder werden, so gilt an deren Stelle eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem mutmasslichen Willen der Parteien entspricht. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

5.2 Auf die Verträge zwischen der Firma und dem Kunden ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Anders lautende schriftliche Vereinbarungen in den Verträgen zwischen der Firma und dem Kunden sind vorbehalten.

5.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus den vertraglichen Beziehungen zwischen der Firma und dem Kunden entstehen, ist Bern.

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6 Urheber- und Eigentumsrechte

6.1 Die von der Firma erstellten Quellcodes werden nicht automatisch mit den Projektdateien (Projekt-Deliveries) dem Kunden gegeben. Der Kunde hat, sofern es nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wurde, kein Recht auf den Quellcode.

6.2 Gibt die Firma den von ihr erstellten Quellcode dem Kunden frei, darf der Kunde diesen nur in Zusammenhang mit dem Kundenprojekt einsetzen (zwecks Fehlerbeseitigungs-, Wartungs- und Änderungs-, Ausbau- und Erweiterungsarbeiten). Der Quellcode darf ohne schriftliche Zustimmung der Firma weder vollständig noch teilweise für andere kommerzielle Anwendungen eingesetzt werden; Der Kunde hat jedoch das Recht, den Quellcode im Rahmen seines Projekts weiterzugeben. Urheberrechte und verwandte Schutzrechte verbleiben bei der AMS und werden mit der Freigabe des Codes nicht übertragen. Der Code wird nur einmal durch die AMS freigegeben. Nach der Übergabe des vertragskonformen Codes und der Bestätigung durch den Kunden kann der Code nicht mehr bei der AMS bezogen werden.

6.3 Urheber- und Eigentumsrechte an den bereitgestellten Lösungen und Applikationen verbleiben auch nach erfolgter Bezahlung durch den Kunden uneingeschränkt bei der AMS. Eine Vervielfältigung oder Verwendung der Softwarelösungen, Texte, Bilder, Grafiken und Sounds in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen oder durch Kopien ist ohne ausdrückliche Zustimmung der AMS nicht gestattet. Alle Informationen über die Anwendungen und sonstigen Unterlagen sind vom Kunden vertraulich zu behandeln. Diese Informationen sind nur im Rahmen des jeweiligen Projekts zu nutzen und die Geheimhaltung ist auch gegenüber Dritten und eigenen Mitarbeitern sicherzustellen.

6.4 Das Nutzungsrecht bezieht sich ausschliesslich auf die vereinbarte Internet-Adresse, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

6.5 Für Unterlagen (Texte, Bilder, grafische Darstellungen), die vom Kunden geliefert werden, verbleiben die Urheberrechte bei diesem. Werden durch Unterlagen, die vom Kunden geliefert wurden, Urheberrechte Dritter verletzt und wird die AMS deswegen rechtlich in Anspruch genommen, so haftet der Kunde für die Rechtsfolgen.

6.6 Die AMS behält sich das Recht vor, das Kundenprojekt bei Bedarf zwecks Werbung und Verkauf als Referenz zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

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7 Nutzungsbedingungen betr. Informationen und Angeboten auf der Website www.alfimacro.com

1. Inhalt des Onlineangebotes
Haftungsansprüche gegen die Redaktion, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der AMS kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. AlfiMacro Systems behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

2. Verweise und Links
Sofern auf Verweisziele ("Links") direkt oder indirekt verwiesen wird, die ausserhalb des Verantwortungsbereiches der AlfiMacro Systems liegen, haftet diese nur dann, wenn sie von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Für darüber hinausgehende Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist. Diese Einschränkung gilt gleichermassen auch für Fremdeinträge in von der AMS eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.

3. Urheberrecht
AMS ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, nur von ihr selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Ton-Dateien, Video-Sequenzen und Texte zurückzugreifen. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Ton-Dateien, Video-Sequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der AMS nicht gestattet.

4. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

5. Datenschutzhinweis
Vom Kunden per Kontaktformular gesendete Daten werden bei der AMS nur für Kontaktzwecke eingesetzt (z. B. um die Kunden-Anfrage zu bearbeiten). Kunden-Daten werden nicht an andere Unternehmen weitergegeben. Sobald es der Kunde wünscht, löscht die AMS seine Daten unverzüglich aus dem System.

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