Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zueletzt bearbeitet am 01. November 2007
Die Firma AlfiMacro Systems GmbH (nachfolgend
mit "AMS" oder "Firma" bezeichnet) erbringt verschiedenste Leistungen im Bereich
der Informationstechnologie.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien im Bezug auf die Durchführung von Leistungen
und Lieferungen.
1 Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Vertragsverhältnisse
zwischen der Firma und deren Kunden. Die Firma behält sich das Recht vor, diese
AGB jederzeit zu ergänzen, zu revidieren oder abzuändern, mit Wirkung jeweils für
das nächste Projekt und alle darauf folgenden Projekte. Allfällige Einwendungen
kann der Kunde schriftlich innert 30 Tagen seit Veröffentlichung auf der Website
vorbringen.
1.2 Abweichende schriftliche Vereinbarungen zwischen der Firma und dem Kunden, insbesondere
in Verträgen und zugehörigen Anhängen, gehen den AGB vor. Mündliche Nebenabreden
sind ungültig. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der getroffenen Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.
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2 Rechte und Pflichten der Firma
2.1 Die Firma ist verpflichtet, die Leistungen gemäss Vertrag zu erbringen. Ferner
verpflichtet sich die Firma, eine kompetente Ansprechperson gegenüber dem Kunden
zu bezeichnen. 2.2 Bestellungen eines Kunden gelten erst dann als angenommen, wenn
sie von der der Firma schriftlich (Brief/E-Mail) bestätigt sind. Diese Auftragsbestätigung
ist Grundlage für den Leistungsumfang. Einwendungen des Kunden sind spätestens innerhalb
von 5 Tagen nach Zugang der Bestätigung schriftlich mitzuteilen. Änderungen sind
durch eine neue Auftragsbestätigung oder eine sonstige schriftliche Vereinbarung
zu bestätigen.
2.3 Für den Datenschutz wird auf das Privacy Statement der Firma
verwiesen. Dieses kann auf der Website der Firma eingesehen werden und wird in der
Regel den Verträgen beigelegt. Mangels anderslautender Vereinbarung stellt es einen
gültigen Bestandteil der Vertragsverhältnisse zwischen der Firma und ihren Kunden
dar.
2.4 Die Firma haftet nicht fur leichte Fahrlässigkeit. Wandelung-, Minderungs-,
Nachbesserungs- und Schadenersatzansprüche gegen die Firma sind ausgeschlossen,
sofern die Mängel nicht auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln zurückzuführen
sind. In allen Fällen von Mängeln hat die Firma das Recht, diese zuerst innert einer
angemessenen Frist auf eigene Kosten zu beheben. Insbesondere übernimmt die Firma
keine Haftung fur Schäden, welche durch Lieferverzögerungen bei ihren Unterlieferanten
entstehen. Dies gilt fur alle Arten von Vertragsverhältnissen zwischen der Firma
und dem Kunden.
2.5 Alle Ereignisse höherer oder übergeordneter technischer Gewalt
(globale Internet-Störung) und dessen Folge befreien für die Dauer ihres Vorliegens
von der Erfüllung der vertraglich übernommenen Leistungspflicht. Dies gilt ebenfalls
für solche Umstände bei Lieferanten der Firma.
2.6 Leistungen der Firma ausserhalb
der offiziellen Geschäftszeiten (Werktage, 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr) können
gegen entsprechenden Zuschlag vereinbart werden.
2.7 Die Firma ist ermächtigt, zur
Erfüllung der auftragsrechtlichen Verpflichtungen aus den Vertragsverhältnissen
mit dem Kunden Unterbeauftragte einzusetzen. Sie haftet nur fur gehörige Auswahl
und Instruktion der Unterbeauftragten (zum Mass der Haftung vgl. Ziffer 2.4 oben).
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3 Rechte und Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde hat das Recht, von der Firma jederzeit
Rechenschaft über den Stand und Gang der Vertragserfüllung zu verlangen.
3.2 Der
Kunde verpflichtet sich, bei der Vertragsabwicklung mitzuwirken. Insbesondere verpflichtet
sich der Kunde, eine kompetente Ansprechperson gegenüber der Firma zu bezeichnen
und der Firma alle für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten notwendigen Unterlagen,
Daten und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verweigert der Kunde
die entsprechende Mitwirkung, so behält die Firma sich das Recht vor, vom Vertrag
zurückzutreten und alle bis zum Rücktritts- Zeitpunkt erbrachten Leistungen und
Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
3.3 Der Kunde verpflichtet sich, Ausnahmezustände
und Fehlverhalten in den von der Firma gelieferten Anlagen und/oder der Software
zu dokumentieren, die Firma uber diese Beobachtungen unverzüglich in Kenntnis zu
setzen und ihr diese Daten zur Verfügung zu stellen.
3.4 Der Kunde verpflichtet
sich, Schäden und Mehrkosten zu tragen, die durch die Verletzung seiner Mitwirkungspflicht
entstanden sind. Insbesondere entstandene Mehrkosten wegen durch den Kunden verschuldeter
Wartezeiten hat sich derselbe anzulasten. Dies gilt auch für vergebliche Aufwendungen
wie z.B. Fahrten zu Kunden oder Terminvorbereitungen, wenn der Kunde die ungenügende
Information über Terminabsagen, - verschiebungen oder ähnliches an die Firma zu
vertreten hat.
3.5 Der Kunde verpflichtet sich, jegliche von der Firma vertragsgemäss
angebotene Leistung unverzüglich entgegenzunehmen. Verweigert der Kunde in ungerechtfertigter
Weise die Annahme der gehörig angebotenen Leistung der Firma oder die Vornahme der
dem Kunden obliegenden Vorbereitungshandlung, namentlich das Bereitstellen von Passwörtern
oder die Gewährung des Zutritts zu den für die Erfüllung nötigen Räumlichkeiten,
so ist die Firma berechtigt, die geschuldeten Produkte und/oder Waren auf Gefahr
und Kosten des Kunden bei der Firma oder bei einem Dritten zu lagern oder sich durch
Hinterlegung von der Verbindlichkeit zu befreien. Ferner ist die Firma im Falle
des Annahmeverzugs durch den Kunden oder der Nichtvornahme einer dem Kunden obliegenden
Vorbereitungshandlung berechtigt, eine angemessen kurze Nachfrist zu setzen und
nach unbenutztem Ablauf dieser Frist vom Vertrage zurückzutreten und Ersatz des
ihr entstandenen Schadens zu verlangen.
3.6 Teillieferungen sind zulässig, wenn
ihre Entgegennahme für den Kunden nicht mit unverhältnismässigen Aufwendungen verbunden
ist und der Nutzen der Leistung nicht wesentlich eingeschränkt ist.
3.7 Der Kunde
hat die von der Firma abgelieferten Arbeitsergebnisse und Produkte innert spätestens
einem Monat seit der Ablieferung sorgfältig und fachmännisch zu prüfen, schriftlich
zu genehmigen oder unter detaillierter Angabe allenfalls vorhandener Mängel schriftlich
zu beanstanden. Unterbleibt eine entsprechende schriftliche Erklärung innerhalb
der erwähnten Frist, gelten die Arbeitsergebnisse und Produkte als genehmigt.
3.8
Ein frühzeitiger Rücktritt des Kunden vor der Fertigstellung eines Projektes ist
nur gegen volles Entgelt für das bisher Geleistete und gegen volle Schadloshaltung
der Firma zulässig.
3.9 Der Kunde verpflichtet sich, die Rechnungen der Firma gemass
Kapitel 4. AGB, insbesondere innerhalb der Frist gemass Ziffer 4.7 AGB zu bezahlen.
3.10 Der Kunde wahrt die Sachen- und Immaterialgüterrechte der ihm im Zuge der Erbringung
der vertraglichen Leistung durch die Firma oder eines Subunternehmens (Unterbeauftragte
und Erfullungsgehilfen) überlassenen Sachen, insbesondere Software und Daten. Der
Kunde haftet für jeglichen Schaden, den er durch schuldhafte Verletzung dieser Vorschrift
verursacht.
3.11 Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, die Lizenzrechte der
entsprechenden Inhaber zu wahren und die dem Kunden gelieferte Software ausschliesslich
in dem im entsprechenden Lizenzvertrag aufgeführten Rahmen zu nutzen. Der Kunde
ist insbesondere verantwortlich für die Einhaltung der Anzahl erteilter Lizenzen.
Wird der Kunde von der Firma auf fehlende oder mangelhafte Lizenzen aufmerksam gemacht,
so ist er verpflichtet, unverzüglich entsprechende Abklärungen beim Inhaber der
betreffenden Immaterialgüterrechte zu treffen und allfällige Lizenzverträge abzuschliessen
oder aber auf die weitere Benützung der entsprechenden Produkte zu verzichten.
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4 Zahlungsbedingungen
4.1 Die im Vertrag vereinbarten Preise und Entschädigungen für
Lieferungen und Dienstleistungen verstehen sich mangels anderslautender Vereinbarung
exklusive aller gesetzlichen Steuern und Abgaben.
4.2 Die vertraglich vereinbarten
Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
4.3 Ist die vertraglich geschuldete
Leistung nicht am Orte der Firma zu erbringen, so gilt die entsprechende Reisezeit
als Arbeitszeit und wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Muss die Firma im Zuge
der Vertragserfüllung dem Kunden Ware liefern und kann sie diese nicht im Rahmen
einer Kundenvisite ohne unverhältnismässigen Aufwand mit sich führen, so hat der
Kunde allfällige Transportkosten (Verpackung, Porto, etc.) zusätzlich zu tragen.
Die Firma hat sich in diesem Falle für eine Transportvariante zu entscheiden, die
möglichst zweckmässig und kostengünstig ist.
4.4 Dienstleistungen werden in der
Regel monatlich abgerechnet und dem Kunden in Rechung gestellt.
4.5 Dienstleistungsabonnemente
und Serviceabonnemente werden dem Kunden zu Beginn der vertraglichen Laufzeit in
Rechnung gestellt.
4.6 Bei Projekten, deren gesamter Umfang (beinhaltet Warenwert,
vertraglich vereinbarte Dienstleistungen, Lizenzgebühren und weitere Kosten gem.
Vertrag) CHF 50’000.00 übersteigt, behält sich die Firma das Recht vor, 1/3 der
Kosten für Hardware, Betriebssoftware und Applikationslizenzen bei Vertragsunterzeichnung
und 2/3 dieser Kosten nach erfolgter Lieferung der Hardware und Betriebssoftware,
respektive nach gehörigem Angebot dieser Leistung, gemäss Vertrag in Rechnung zu
stellen. Ist bei Projekten im obgenannten Umfang vereinbart, dass die Geräte bei
der Firma vorinstalliert werden, so behält sich die Firma das Recht vor, 1/3 der
bezeichneten Kosten bei Vertragsschluss und 2/3 der bezeichneten Kosten bei erfolgter
Lieferung zur Vorinstallation bei der Firma in Rechnung zu stellen.
4.7 Die Zahlungsfrist
beträgt in der Regel 30 Tage ab Erhalt der Rechnung durch den Kunden. Anderslautende
schriftliche Vereinbarungen bleiben vorbehalten.
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5 Teilnichtigkeit I anwendbares
Recht I Gerichtsstand
5.1 Ergänzungen oder Abänderungen der Verträge zwischen der
Firma und dem Kunden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. SolIte eine Bestimmung
in den Verträgen zwischen der Firma und dem Kunden unwirksam sein oder werden, so
gilt an deren Stelle eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem mutmasslichen
Willen der Parteien entspricht. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
5.2 Auf die Verträge zwischen der Firma und dem Kunden ist ausschliesslich schweizerisches
Recht anwendbar. Anders lautende schriftliche Vereinbarungen in den Verträgen zwischen
der Firma und dem Kunden sind vorbehalten.
5.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten,
die aus den vertraglichen Beziehungen zwischen der Firma und dem Kunden entstehen,
ist Bern.
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6 Urheber- und Eigentumsrechte
6.1 Die von der Firma erstellten Quellcodes
werden nicht automatisch mit den Projektdateien (Projekt-Deliveries) dem Kunden
gegeben. Der Kunde hat, sofern es nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart
wurde, kein Recht auf den Quellcode.
6.2 Gibt die Firma den von ihr erstellten Quellcode
dem Kunden frei, darf der Kunde diesen nur in Zusammenhang mit dem Kundenprojekt
einsetzen (zwecks Fehlerbeseitigungs-, Wartungs- und Änderungs-, Ausbau- und Erweiterungsarbeiten).
Der Quellcode darf ohne schriftliche Zustimmung der Firma weder vollständig noch
teilweise für andere kommerzielle Anwendungen eingesetzt werden; Der Kunde hat jedoch
das Recht, den Quellcode im Rahmen seines Projekts weiterzugeben. Urheberrechte
und verwandte Schutzrechte verbleiben bei der AMS und werden mit der Freigabe des
Codes nicht übertragen. Der Code wird nur einmal durch die AMS freigegeben. Nach
der Übergabe des vertragskonformen Codes und der Bestätigung durch den Kunden kann
der Code nicht mehr bei der AMS bezogen werden.
6.3 Urheber- und Eigentumsrechte
an den bereitgestellten Lösungen und Applikationen verbleiben auch nach erfolgter
Bezahlung durch den Kunden uneingeschränkt bei der AMS. Eine Vervielfältigung oder
Verwendung der Softwarelösungen, Texte, Bilder, Grafiken und Sounds in anderen elektronischen
oder gedruckten Publikationen oder durch Kopien ist ohne ausdrückliche Zustimmung
der AMS nicht gestattet. Alle Informationen über die Anwendungen und sonstigen Unterlagen
sind vom Kunden vertraulich zu behandeln. Diese Informationen sind nur im Rahmen
des jeweiligen Projekts zu nutzen und die Geheimhaltung ist auch gegenüber Dritten
und eigenen Mitarbeitern sicherzustellen.
6.4 Das Nutzungsrecht bezieht sich ausschliesslich
auf die vereinbarte Internet-Adresse, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich
etwas anderes vereinbart wurde.
6.5 Für Unterlagen (Texte, Bilder, grafische Darstellungen),
die vom Kunden geliefert werden, verbleiben die Urheberrechte bei diesem. Werden
durch Unterlagen, die vom Kunden geliefert wurden, Urheberrechte Dritter verletzt
und wird die AMS deswegen rechtlich in Anspruch genommen, so haftet der Kunde für
die Rechtsfolgen.
6.6 Die AMS behält sich das Recht vor, das Kundenprojekt bei Bedarf
zwecks Werbung und Verkauf als Referenz zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich
und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
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7 Nutzungsbedingungen betr. Informationen
und Angeboten auf der Website www.alfimacro.com
1. Inhalt des Onlineangebotes
Haftungsansprüche
gegen die Redaktion, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen,
welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch
die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind
grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der AMS kein nachweislich vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und
unverbindlich. AlfiMacro Systems behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten
oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen,
zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
2. Verweise
und Links
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diese nur dann, wenn sie von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich
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3. Urheberrecht
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5. Datenschutzhinweis
Vom Kunden per
Kontaktformular gesendete Daten werden bei der AMS nur für Kontaktzwecke eingesetzt
(z. B. um die Kunden-Anfrage zu bearbeiten). Kunden-Daten werden nicht an andere
Unternehmen weitergegeben. Sobald es der Kunde wünscht, löscht die AMS seine Daten
unverzüglich aus dem System.
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